Mittwoch, 2. September 2020

Neues Desinfektionsmittel aus Pflanzenabfällen

Coronavirus DesinfektionsmittelForscher der Jacobs University Bremen erarbeiten derzeit in Kooperation mit den Bremer Firmen „ProPure – Protect“ und „Just in Air“ ein neues Desinfektionsmittel, welches aus Pflanzenabfällen hergestellt werden soll. Chemieprofessor Nikolai Kuhnert erklärt, dass vor allem jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, die jahrelange Forschung auf ein wichtiges Themengebiet anzuwenden sei. Zusammen mit seinem Kollegen Matthias Ullrich, Professor für Mikrobiologie leitet er das Projekt an der Jacobs University, gefördert von der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Die beiden Kollegen beschäftigen sich schon seit längerem mit der antibakteriellen und antiviralen Wirkung von Naturstoffen. Ein Fernsehbeitrag über ihre Forschung an Rhododendren ermöglichte den Kontakt zu den zwei Bremer Unternehmen „ProPure – Protect“ und  „Just in Air“, welche auf Hygieneverfahren in der Lebensmittelindustrie spezialisiert sind. Beispielsweise sorgten sie für Technologien, die es ermöglichten Desinfektionsmittel während eines Produktionsprozesses und während der Arbeitszeit des Personals zu versprühen.

Die Bremer Aufbau-Bank fördert das Vorhaben der Unternehmen im Rahmen ihres Förderprogramms „Angewandte Umweltforschung“ über einen Zeitraum von zwei Jahren mit einem Budget von 100.000 Euro. Dabei soll sich nicht nur darauf konzentriert werden ein besonders effektives Desinfektionsmittel zu entwickeln, sondern auch die Technologie auf einen höheren Stand zu bringen. Ziel ist es, das Versprühen beispielsweise in Flugzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Krankenhäusern während des Betriebs zu ermöglichen.

Aber wie können Kaffee, Quitte und Rhododendren sinnvoll dazu beitragen?

In den Abfallprodukten der oben genannten Stoffe befinden sich eine Vielzahl an antibakteriell wirkenden Stoffen. Kuhnert erklärt, dass man zum Beispiel die äußere Haut der Kaffeebohne nutzen kann, die vor dem Rösten entfernt wird und somit als Abfallprodukt bei den Röstunternehmen in Bremen anfällt. Ähnliches betrifft auch Reste der Quitte und Rhododendren, was zur antibakteriellen Wirkung genutzt werden kann. Somit kann die jahrelange Forschung der Wissenschaftler endlich ihren praktischen Nutzen finden – und das auch noch organisch, grün und nachhaltig.


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Freitag, 28. August 2020

Zukünftig gelten neue Regeln für die Überwachung von Lebensmittelbetrieben - Hygiene-Netzwerk

Neue Regeln für die Überwachung der Lebensmittelbetriebe
Die Bundesregierung beabsichtigt mit einer neuen Verwaltungsvorschrift neue Regeln für die Überwachung von Lebensmittelbetrieben auf den Weg zu bringen.
Wichtigste Änderung hierbei soll sein, dass die Mindest-Frequenz für Routinekontrollen gesenkt wird, im Gegenzug soll es aber mehr „anlassbezogene Kontrollen“ geben.

Kritikpunkt an diesen Änderungen ist, dass hierdurch nicht mehr Flexibilität entsteht, sondern nur Personal eingespart werden soll, indem weniger (häufig) kontrolliert wird. So gibt es im Moment 9 Risikoklassen, indem die Betriebe durch die Kontrolle nach ihrem speziellen Risiko beurteilt werden. Je höher das Risiko vom Kontrolleur eingeschätzt wird, desto häufiger ist der Betrieb dann auch zu kontrollieren.

Dies ist in der höchsten Risikoklasse derzeit täglich, dies soll auf wöchentlich verringert werden. In der Risikoklasse 2 ist dies wöchentlich, dies soll auf monatlich verringert werden.

Für die Lebensmittelkontrollen sind die Bundesländer zuständig, dort die entsprechenden Stadt- und Landkreise. Diese müssen auch das Personal hierfür zur Verfügung stellen.

Haben sie Fragen zur Risikobeurteilung Ihres Betriebs, bzw. wie Sie diese verbessern können, um dadurch weniger häufig kontrolliert zu werden, so rufen Sie uns einfach an.

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Sonntag, 23. August 2020

Neues Verfahren - Coronaviren mit UV-Licht abgetötet

Coronavirus MerkblattZwar geht man davon aus, dass das Coronavirus hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen wird, jedoch kann man laut Robert-Koch-Institut nicht ausschließen, dass eine Ansteckung auch durch kontaminierte Oberflächen erfolgen kann. Daher ist es umso wichtiger, dass Räume und Gegenstände sorgfältig desinfiziert werden, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.
Leichter gesagt als getan – besonders bei der Desinfektion von großen Flächen wie in Lagerhäusern, Schulen oder Büros ist die gründliche Reinigung von großen Flächen oft sehr schwierig.

Um dieses Problem zu beheben, haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Computer Science und Artifical Intelligence Labors (CSAIL) des Massachusetts Institute of Technology (MIT) einen Roboter erschaffen, der genau diese großflächige Desinfektion übernehmen soll.

Dieser Roboter der Firma Ava Robotics kommt als fahrbarer Sockel mit befestigten Leuchtstäben, welche sogenanntes UVC-Licht abgeben. Diese Art von UV-Licht tötet bei der Bestrahlung mindestens 90 Prozent der Keime ab, die sich auf Oberflächen befinden.
UVC-Licht hat eine besonders energiereiche Strahlung und ist daher in der Lage, das genetische Material von Coronaviren zu zerstören, zeigt eine Studie der Colombia University. In China wird diese Erfindung bereits genutzt, um Busse und Krankenhausflure zu desinfizieren.
Da die Strahlung der Haut und den Augen erheblichen Schaden zufügen kann, sollten sich Menschen allerdings keinesfalls dem UVC-Licht aussetzen.
Um den Schutz der Menschen vor der gefährlichen Strahlung zu gewährleisten, ist der Roboter so programmiert, dass der alle Räume im Alleingang abfahren und reinigen kann. Lediglich die Route der Maschine muss zuvor von einem Menschen festgelegt werden. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind jedoch gerade damit beschäftigt, die Autonomie des Roboters weiter auszuarbeiten.
Erste Test haben bereits ergeben, dass es der Roboter geschafft hat, eine 370 Quadratmeter große Lagerhalle in 30 Minuten zu desinfizieren. Man geht davon aus, dass in naher Zukunft auch Fabriken, Restaurants, Büros und Schulen von dem Roboter profitieren können.


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Freitag, 21. August 2020

Neues Desinfektionsmittel aus Pflanzenabfällen - Coronavirus-Hygiene-Netzwerk

Coronavirus MerkblattForscher der Jacobs University Bremen erarbeiten derzeit in Kooperation mit den Bremer Firmen „ProPure – Protect“ und „Just in Air“ ein neues Desinfektionsmittel, welches aus Pflanzenabfällen hergestellt werden soll. Chemieprofessor Nikolai Kuhnert erklärt, dass vor allem jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, die jahrelange Forschung auf ein wichtiges Themengebiet anzuwenden sei. Zusammen mit seinem Kollegen Matthias Ullrich, Professor für Mikrobiologie leitet er das Projekt an der Jacobs University, gefördert von der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Die beiden Kollegen beschäftigen sich schon seit längerem mit der antibakteriellen und antiviralen Wirkung von Naturstoffen. Ein Fernsehbeitrag über ihre Forschung an Rhododendren ermöglichte den Kontakt zu den zwei Bremer Unternehmen „ProPure – Protect“ und  „Just in Air“, welche auf Hygieneverfahren in der Lebensmittelindustrie spezialisiert sind. Beispielsweise sorgten sie für Technologien, die es ermöglichten Desinfektionsmittel während eines Produktionsprozesses und während der Arbeitszeit des Personals zu versprühen.

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Montag, 25. Mai 2020

Aufgrund von Corona erfolgt im Infektionsschutzgesetz jetzt eine weitreichende Änderung zur Erstbelehrung von Mitarbeitern


Coronavirus MerkblattVom Bundeskabinett wurde eine Formulierungshilfe für die Regierungs-Fraktionen für einen einzubringenden „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen.

Im Infektionsschutzgesetz wird dem § 43 Absatz 1 folgendes hinzugefügt: „Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle kann allgemeinbestimmen, dass der Nachweis nach Satz 1 durch eine vor Aufnahme der Tätigkeitdurch den Arbeitgeber oder Dienstherrn erteilte und von diesem zu dokumentierende Belehrung über die in § 42 Absatz 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 sowie eine in Textform beim Arbeitgeber oder Dienstherrn zu hinterlegende Erklärung in Textform der Person, die erstmalig beschäftigt werden soll, nach der keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind, ersetzt werden kann.“

Sofern dieses im IFSG veröffentlicht ist, können die genannten Behörden festlegen: die Erstbelehrung nach § 43 IFSG kann in den Betrieben durch den Arbeitgeber erfolgen. Diese Belehrung muss dann vom Arbeitgeber dokumentiert werden.

Erste Gesundheitsämter haben diese Vorgehensweise den Betrieben nahegelegt, damit dort auch eine Einstellung neuer Mitarbeiter im Lebensmittelbereich erfolgen kann.

Eine gute Möglichkeit für Schulung ihrer Mitarbeiter ist die Nutzung unserer E-Learnings…


Unser Service für Sie:
Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne weitere Infos – hierzu haben wir ein Download-Portal erstellt, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung der Gastronomie finden.
Hier erhalten Sie die Unterlagen kostenlos >>>
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Desinfektionsmittel, Masken, Seifenspender - alles zum Thema Corona
Nasen-Mund-Schutz & Desinfektionsmittel für Flächen sowie zur Händedesinfektion sind jederzeit verfügbar.

Hierbei greifen wir auf den Fundus unserer professionellen Partner im Hygiene-Netzwerk zurück und können daher zu diesen Artikeln regelmäßige Sonderaktionen anbieten.
Interesse? Bei Bedarf genügt eine E-Mail oder ein Anruf.

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Donnerstag, 15. August 2019

Aktuelles Urteil zur Angabe von Allergenen beim Angebot von Speisen und Getränken durch Internet-Lieferdienste



aktuelles-urteil-zur-angabe-von-allergenen-beim-angebot-von-speisen-getraenken-durch-internet-lieferdienste
Allergenkennzeichnung bei Lieferdiensten
Müssen Anbieter von Lebensmitteln auf Internet-Plattformen wie Deliveroo Hero, Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen bereitstellen oder sind hierzu die angeschlossenen Restaurants verpflichtet? Lesen Sie hierzu das aktuelle Urteil des Landgerichts Berlin:

Mit einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Berlin (Az: 16 O 304/19) aufgrund einer Klage der Verbraucher-Zentrale Bundesverband in Bezug auf die Angaben gemäß der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) entschieden, dass vor der Bestellung von Speisen und Getränken der Anbieter  - in diesem Falle Deliveroo Hero – über alle enthaltene Allergene und Zusatzstoffe informieren muss.
Deliveroo Hero hatte sich darauf berufen, dass es nur Angebote der beteiligten Restaurants weitervermitteln würde und somit diese für die korrekten Angaben verantwortlich seien. Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht und verlangte von Deliveroo Hero, als direktem Ansprechpartner des Kunden, die geforderten Informationen.
Weitere Infos: