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Mittwoch, 5. März 2014
Unkalkulierbare Risiken durch Kräutertees und Badesalze
Hunderte schwere Vergiftungen sowie mehrere Todesfälle durch sogenannte Designerdrogen wie Badesalze und Kräutermischungen
in Deutschland sind dem Bundeskriminalamt (BKA) nach eigenen Angaben bekannt. Wie die Mitgliederzeitschrift der Gewerkschaft
der Polizei (GdP), DEUTSCHE POLIZEI (DP), in ihrer Februar-Ausgabe berichtet, führt der Konsum solcher psychoaktiven
Substanzen, in der Szene unter "Legal Highs" bekannt, zu "teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen".
Laut BKA handelt es sich bei den Konsumenten zumeist um Jugendliche.
Als Folgen dieses Drogenmissbrauchs seien bei ihnen Kreislaufversagen,Ohnmacht, Psychosen,Wahnvorstellungen, teils auch
der Ausfall vitaler Funktionen wie Atmung und Puls in Krankenhäusern festgestellt und intensiv- und notfallmedizinisch behandelt worden.
Auch seien Symptome wie Muskelzerfall und Beeinträchtigungen der Nieren bis hin zu drohendem Nierenversagen aufgetreten.
"In mehreren Fällen bestand Lebensgefahr", so die Einschätzung des BKA. Die festgestellten Todesfälle im Zusammenhang mit dem
Konsum dieser Designerdrogen beziehungsweise neuen psychoaktiven Substanzen seien auf Überdosierungen,
Selbsttötungen und Tötungsdelikte zurückzuführen.
Nach Ansicht von Polizei-Experten, Sozialwissenschaftlern und Medizinern haben die Anbieter eine irreführende
Vermarktung entwickelt.
Teilweise werden Legal Highs demnach als Tee verkauft, andere Werbung behauptet, dass es sich um eine legale Alternative zu verbotenen
Rauschgiften handelt. Die Konsumenten gingen unkalkulierbare Risiken ein, warnten Experten in DP. So sei die
überwiegende Mehrzahl dieser Substanzen weder toxikologisch noch umfassend pharmakologisch charakterisiert, mögliche
Folgen eines fortdauernden Konsums daher nicht absehbar.
Legal Highs werden mit fantasievollen Namen und in bunten Tüten über das Internet verkauft. Die Produkte sind seit 2004 auf
dem Markt, zum Teil sehr wirksam und erzeugen einen starken Rausch. Die ersten Inhaltsstoffe wurden 2008 identifiziert und
im Jahr darauf dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Seitdem gibt es einen Wettlauf zwischen Verkäufern, Strafverfolgern
und dem Gesetzgeber, weil die Hersteller ihre Produkte stets geringfügig chemisch verändern oder völlig neue Substanzen auf dem Markt anbieten, um das Verbot zu umgehen.Quelle: www.gdp.de
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