Im Amtsblatt Nr. L 95 vom 29.03.2014, S. 64 wurde eine weitere Empfehlung (2014/180/EU) der Kommission vom 27.03.2014 über einen zweiten koordinierten Kontrollplan zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung bestimmter Lebensmittel veröffentlicht. Den Mitgliedstaaten werden für diese zweite Testphase folgende Maßnahmen empfohlen:
• Beprobung von Lebensmitteln, die Rindfleisch als Hauptfleischzutat enthalten, und die vorverpackt oder nicht vorverpackt/lose abgegeben werden;
• Feststellung mit einem Screeningverfahren, ob die Erzeugnisse Pferdefleisch enthalten, das nicht ordnungsgemäß deklariert ist;
• Repräsentative Probenahme auf Einzelhandelsebene oder ggf. in weiteren Betrieben.
Zur Durchführung des Kontrollplanes werden im Anhang der Empfehlung detaillierte Hinweise gegeben. Der zweite Kontrollplan sieht keine Untersuchung auf Phenylbutazon-Rückstände vor. Der koordinierte Kontrollplan sollte für die Dauer eines Monats im Zeitraum vom 21.04. bis 16.06.2014 ausgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten bis 22.07.2014 im vorgegebenen Format berichten.
Zudem wurde ein Durchführungsbeschluss (2014/176/EU) der Kommission vom 27.03.2014 im Hinblick auf eine Finanzhilfe der Union zu diesem koordinierten Kontrollplan zur Feststellung der Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung bestimmter Lebensmittel veröffentlicht, der die Höhe der Finanzbeihilfe der EU sowie die Modalitäten der Erstattung der Kosten der Mitgliedstaaten durch die EU festlegt.
Quelle
• BLL Rundschreiben (nur für Mitglieder verfügbar) Nr. 147 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) vom 02.04.2014
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