Veränderungen in noch nie dagewesenem Maße – bereiten Sie sich darauf vor:
Ab dem 13.12.2014 ist die Allergen-Kennzeichnung in der Gastronomie / Gemeinschaftsverpflegung sowie in allen anderen Lebensmittelbetrieben sofort umzusetzen.
Durch das Hygiene-Netzwerk www.hygiene-netzwerk.de / www.hygiene-netzwerk.de werden Sie umfassend zu möglichen Lösungen hierzu für ihren Betrieb vorbereitet. Sie erhalten bei uns alle Unterlagen, die Sie anschließend sofort hierzu in ihrem Betrieb einsetzen können.
In Niedersachsen müssen Sie ab Dezember 2014 als Gewerbetreibender für alle Kontrollen Gebühren bezahlen und zwar kostendeckend. Das heißt, kommen 2 Kontrolleure müssen Sie deren Kosten übernehmen. Andere Bundesländer (NRW hat dies schon angekündigt) werden folgen.
Die Behörden werden mit mobilen Endgeräten ausgestattet, um die Kontrolle vor Ort komplett abzuarbeiten – Hintergrund dabei ist, dass mit dem gleichen Personalbestand mehr Kontrollen gemacht werden können.
Kontrollergebnisse werden in Kürze nach Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) wieder im Internet veröffentlicht. Die Hygieneampel soll zunächst in NRW auf weitere Städte ausgedehnt werden.
Jäger- und Zigeunerschnitzel dürfen in Zukunft nicht mehr so benannt werden, es wird keinen Sand- und Marmorkuchen mehr geben. Die Änderungen hierzu werden durch die Lebensmittelbuchkommission vorbereitet.
Dies sind nur einige wenige Entwicklungen, die in Kürze auf Sie zukommen werden und die Sie in ihrem Betrieb umsetzen müssen.
Erfahren Sie bei uns immer aktuell, wie Sie zum Beispiel über Kenntnisse zur Risikobeurteilung ihres Betriebes, die Bewertung bei Betriebskontrollen verbessern können und dadurch zukünftig weniger Kontrollbesuche zu erwarten haben.
Sie erfahren von uns aus erster Hand wie die Lebensmittelkontrolle vorgeht, wie die Kontrolle bewertet wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Sind Sie auf all diese Veränderungen vorbereitet?
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Da sich der Artikel auf Deutschland bezieht möchte ich für alle Leser aus Österreich kurz anmerken, dass hier die Schulung sehr komfortabel online abgelegt werden kann.
AntwortenLöschenAls Beispiel kann das Portal www.allergie-gourmet.at genannt werden. Der Gastronom erhält auf diesem Portal außerdem wichtige Informationen zur leichteren praktischen Umsetzung der Richtlinie. Z.B. Muster-Speisepläne, Kennzeichnungs-Beispiele, etc.
Außerdem wirbt die Seite für Unternehmen, die die Schulung darüber abgelegt haben.