Jede Woche präsentiert das BMEL interessante Zahlen zu den Themen Ernährung und Landwirtschaft.
54 Prozent aller Deutschen schätzen, dass sie sich zumindest häufig gesund und ausgewogen ernähren. Dies geht aus einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen, repräsentativen Umfrage hervor.
Dabei stufen insbesondere Ostdeutsche und Frauen mit jeweils 62 Prozent ihre Ernährung besonders positiv ein. Kaum einen Unterschied macht die Schulbildung der Befragten: 57 Prozent der Menschen mit Volks- oder Hauptschulabschluss und 56 Prozent der Abiturienten und Hochschulabsolventen halten ihren Speiseplan für gesund und ausgewogen.
Die Gründe für eine schlechte Einschätzung der eigenen Ernährungsweise werden dominiert von der verfügbaren Zeit: 60 Prozent aller Befragten, die angeben, dass es ihnen nicht immer gelingt, sich im Alltag gesund zu ernähren, führen mangelnde Zeit als Grund an. Immerhin 43 Prozent bekennen sich zu einer Vorliebe für ungesundes Essen. Dabei berufen sich in der Umfrage, bei der Mehrfachnennungen möglich waren, die Befragten aus Ostdeutschland zu 70 Prozent auf Zeitmangel und zu 33 Prozent auf die Vorliebe für Ungesundes, während im Westen Deutschlands nur 58 Prozent aus Hast ungesund essen, dafür aber der Appetit auf „Junk-Food“ mit 45 Prozent wesentlich höher ist.
Als weitere Gründe für ungesunde Ernährung werden fehlende finanzielle Möglichkeiten (22 Prozent), nicht genügend Informationen (19 Prozent) und mangelndes Interesse (18 Prozent) genannt. Immerhin 16 Prozent der Befragten halten fehlende Angebote für ausschlaggebend. Während sich 30 Prozent der Befragten mit Volks- oder Hauptschulabschluss unzureichend informiert fühlen und 33 Prozent angaben, zu wenig Geld für eine gesunde Ernährung zu haben, war die Informationslage bei Befragten mit Abitur oder Universitätsabschluss nur zu 11 Prozent ausschlaggebend, finanzielle Aspekte immerhin zu 18 Prozent.
Quellen: BMEL, TNS Emnid
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Mittwoch, 18. Februar 2015
Mangelnde Hygiene in vielen Kaufhausrestaurants
Dass günstig nicht immer gut ist, wird in dem folgenden Artikel klar.
Bei Billigangeboten muss eben irgendwo gespart werden.
Hier ein Bericht zum Thema Hygiene in Kaufhausrestaurants >>>
Dass es aber auch positive Beispiele und Vorzeigeprojekte gibt, wird in diesem Bericht nicht ganz klar.
Das Hygiene-Netzwerk zertifiziert besonders vorbildliche Betriebe mit dem Hygiene-Smiley.
Damit hebt sich jeder Betrieb von den "schwarzen Schafen" der Branche ab.
Mehr dazu hier >>>
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Dass es aber auch positive Beispiele und Vorzeigeprojekte gibt, wird in diesem Bericht nicht ganz klar.
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Damit hebt sich jeder Betrieb von den "schwarzen Schafen" der Branche ab.
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Fleischwarenkauf via Internet
Neben haltbaren Produkten werden im Onlinehandel auch leicht verderbliche, kühlpflichtige Produkte wie Hackfleisch, Milch, Fisch oder Käse angeboten. Dies nahm das Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe zum Anlass zu überprüften, wie im Internet bestellte Lebensmittel, die nur gekühlt haltbar sind, beim Verbraucher angeliefert werden.
Aus Recherchedaten der Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit Juli 2013 beherbergt, wurden Onlinehändler ermittelt, die kühlpflichtige Ware (insbesondere Fleischwaren) zum Verkauf anboten. Für den Testkauf wurde ein Händler ausgewählt, der seine Waren mittels Paketdienst ausliefert. Bei ihm wurde rohes Hackfleisch und rohe Hähnchenleber bestellt.
Die Waren wurden nicht in einem speziellen Kühltransport, sondern per Paketservice in einem nicht gekühlten Fahrzeug angeliefert. Auf dem eingesandten Paket befand sich kein Kühlhinweis. Bereits bei der Anlieferung konnten die zur Kühlung in die Packung eingelegten Kühlelemente keine Kühlleistung mehr erbringen, weil ihr Inhalt schon verflüssigt war. Bei beiden Produkten lag die Eingangstemperatur demnach auch zwischen +16 und +17 °C. Die Kühlkette war unterbrochen. Weiterhin war die Kühltasche innen verschmutzt.
Das rohe Hackfleisch wies bereits bei Probeneingang Geruchsabweichungen auf. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden hohe Keimgehalte der typischerweise zum Verderb führenden Keime festgestellt. Nach der Lagerung war das Hackfleisch verdorben, das deklarierte Verbrauchsdatum wurde nicht eingehalten. Bei der rohen Hähnchenleber konnte zwar noch kein Verderb festgestellt werden, jedoch wurden hohe Zahlen von zum Verderb führenden Keimen festgestellt.
Bereits 2010 stellte das CVUA im Rahmen eines vergleichbaren Projektes Karlsruhe Ähnliches fest. Das Amt rät daher Verbrauchern, bei der Bestellung kühlpflichtiger Lebensmittel im Internet besonders vorsichtig zu sein. Es besteht das Risiko, dass Lebensmittel während des Transports verderben.
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Die ist ein Auszug aus dem Behr’s Newsletter.
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Aus Recherchedaten der Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit Juli 2013 beherbergt, wurden Onlinehändler ermittelt, die kühlpflichtige Ware (insbesondere Fleischwaren) zum Verkauf anboten. Für den Testkauf wurde ein Händler ausgewählt, der seine Waren mittels Paketdienst ausliefert. Bei ihm wurde rohes Hackfleisch und rohe Hähnchenleber bestellt.
Die Waren wurden nicht in einem speziellen Kühltransport, sondern per Paketservice in einem nicht gekühlten Fahrzeug angeliefert. Auf dem eingesandten Paket befand sich kein Kühlhinweis. Bereits bei der Anlieferung konnten die zur Kühlung in die Packung eingelegten Kühlelemente keine Kühlleistung mehr erbringen, weil ihr Inhalt schon verflüssigt war. Bei beiden Produkten lag die Eingangstemperatur demnach auch zwischen +16 und +17 °C. Die Kühlkette war unterbrochen. Weiterhin war die Kühltasche innen verschmutzt.
Das rohe Hackfleisch wies bereits bei Probeneingang Geruchsabweichungen auf. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wurden hohe Keimgehalte der typischerweise zum Verderb führenden Keime festgestellt. Nach der Lagerung war das Hackfleisch verdorben, das deklarierte Verbrauchsdatum wurde nicht eingehalten. Bei der rohen Hähnchenleber konnte zwar noch kein Verderb festgestellt werden, jedoch wurden hohe Zahlen von zum Verderb führenden Keimen festgestellt.
Bereits 2010 stellte das CVUA im Rahmen eines vergleichbaren Projektes Karlsruhe Ähnliches fest. Das Amt rät daher Verbrauchern, bei der Bestellung kühlpflichtiger Lebensmittel im Internet besonders vorsichtig zu sein. Es besteht das Risiko, dass Lebensmittel während des Transports verderben.
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