Zum 13.12.2014 wurde die VorlLMIDV in Kraft gesetzt, nach der jetzt auch lose (unverpackte) Lebensmittel mit einer Allergenkennzeichnung zu versehen sind. So müssen nun die offen verkauften Lebensmittel, wie Speisen in Restaurants, Back- und Konditorei-Waren beim Bäcker/Konditor und Wurst beim Metzger hinsichtlich der 14 Hauptallergene gekennzeichnet werden.
Wie ist der Stand der Dinge?
Was gibt es hierbei zu beachten?
Wo liegen die Fallstricke?
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Umfangreiche Infos, kostenlose Kopiervorlagen und hilfreiche Anleitungen gibt es auch unter: www.allergenkennzeichnung.eu/
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