Das Hygiene-Netzwerk informiert, dass sich derzeit zahlreiche Din-Normen in der Überarbeitung befinden, so z.B. zu den Themen Handwaschbecken und Ausgussbecken, die DIN 10536 "Lebensmittelhygiene - Cook & Chile Verfahren" sowie die DIN 10526 zum Thema Rückstellproben. Hierbei geben wir zu bedenken, dass die gesetzliche Forderung zur Bildung von Rückstellproben zum 08.03.2016 gänzlich entfallen ist.
Hierzu haben wir schon ausführlich berichtet >>>
DIN 10506/A1
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Norm DIN 10536, "Lebensmittelhygiene - Cook & Chill Verfahren - Hygieneanforderungen" wurde es erforderlich, DIN 10506 zu überarbeiten.
Mit dem Änderungsentwurf DIN 10506/A1 soll die gültige Norm an den Stand der Technik auf dem Gebiet der Cook & Chill Verfahren angepasst werden. Ferner wurde ein normativer Anhang B zur Bandportionierung, die verstärkt im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung eingesetzt wird, ergänzt. Der Anhang beinhaltet Anforderungen an die Bandportionierung der Speisen und an die dafür erforderliche Gerätetechnik.
Die Norm DIN 10506 legt Anforderungen zur Planung, Konstruktion und zum Betreiben von Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung fest. Sie ist allgemein für alle Bereiche der Gemeinschaftsverpflegung formuliert und bildet eine Grundlage, die unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der Betriebsstätten differenziert Anwendung findet.
Dieser Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene", Arbeitskreis NA 057-02-01-04 AK "Außer-Haus-Verpflegung" bei DIN erstellt.
DIN 10526
Dieser Norm-Entwurf gibt eine Anleitung zur Vorgehensweise, zu technischen Voraussetzungen, zur Probenahme, zur Aufbewahrungstemperatur und -dauer sowie zu der Entsorgung von Rückstellproben im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung.
Für Betreiber von Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung besteht eine Verpflichtung zur Entnahme und Aufbewahrung von Rückstellproben derzeit entsprechend § 3 der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern dann, wenn der Lebensmittelunternehmer im Rahmen von Kontrollen nach Artikel 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2073/2005 oder anderen betriebseigenen Kontrollen Lebensmittel auf Zoonoseerreger untersucht.
Darüber hinaus kann der Lebensmittelunternehmer nach den allgemeinen Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Produkthaftungsgesetzes für Schäden haften, die den Verbrauchern durch fehlerhafte Produkte entstehen.
In Deutschland werden amtlich jährlich mehr als 100 000 Erkrankungen gemeldet, die durch das Vorkommen von Mikroorganismen in Lebensmitteln verursacht worden sein können.
Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich sogar deutlich höher.
Untersuchungen aus anderen mitteleuropäischen Ländern weisen darauf hin, dass die Dunkelziffer etwa das Zehnfache beträgt. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil dieser Erkrankungen lebensmittelbedingt ist.
Kommt es bei der Abgabe von Speisen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung zu Erkrankungsfällen, kann die Untersuchung von Rückstellproben entscheidend zur Aufklärung von Erkrankungsgeschehen beitragen und damit den Verantwortlichen (Betreiber) entlasten.
Diese Verfahrensnorm, die besondere Aspekte des Gesundheitsschutzes behandelt, beschreibt die geeignete Vorgehensweise und die technischen Voraussetzungen für die Entnahme von Rückstellproben.
Gleichzeitig enthält der Norm-Entwurf eine Anleitung zur Aufbewahrungstemperatur und -dauer sowie zur Entsorgung der Rückstellproben.
Der Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene", Arbeitskreis NA 057-02-01-12 AK "Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung" erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 10526:2010-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die Einleitung wurde überarbeitet;
b) Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" wurde an die geltenden Gestaltungsregeln angepasst;
c) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" wurde aktualisiert;
d) Abschnitt 3 "Begriffe" wurde überarbeitet;
e) in Abschnitt 4 "Rechtliche Vorgaben" wurde die geänderte Rechtssituation in Hinblick auf die Verpflichtung zur Entnahme von Rückstellproben aufgenommen;
f) in Abschnitt 5 wurden die Anforderungen an die Auswahl von Rückstellproben überarbeitet;
g) die Norm wurde den derzeit geltenden Gestaltungsregeln für Normen angepasst.
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DIN 18861-2.......5
Dieser Produktnorm-Entwurf enthält Anforderungen an Spülbecken für den Gebrauch in der Gemeinschaftsverpflegung. Insbesondere stehen in diesem Norm-Entwurf Festlegungen an die Sicherheit, Bau- und Betriebsweise sowie Aspekte der Hygiene im Vordergrund.
Mit diesem Norm-Entwurf wird sichergestellt, dass ein Spülbecken den Beanspruchungen des täglichen Betriebs in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht.
Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-05-02 AA "Großküchengeräte" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18861-2:2000-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Normative Verweisungen aktualisiert und ergänzt;
b) Definitionen überarbeitet;
c) Bezeichnungen aktualisiert und ergänzt;
d) Anforderungen und Prüfungen zusammengeführt und überarbeitet;
e) Sicherheitstechnische Anforderungen überarbeitet und ergänzt;
f) Hygieneanforderungen aufgenommen;
g) Anleitungen aufgenommen;
h) Kennzeichnung entfernt.
Dieser Produktnorm-Entwurf enthält Anforderungen an Handwaschbecken für den Gebrauch in der Gemeinschaftsverpflegung. Inbesondere stehen in diesem Norm-Entwurf Festlegungen an die Sicherheit, Bau- und Betriebsweise sowie Aspekte der Hygiene im Vordergrund.
Mit diesem Norm-Entwurf wird sichergestellt, dass ein Handwaschbecken den Beanspruchungen des täglichen Betriebs in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht.
Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-05-02 AA "Großküchengeräte" im DIN zuständig.
Mobile Handwaschbecken finden Sie hier >>>
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18861-3:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich überarbeitet;
b) Normative Verweisungen aktualisiert und ergänzt;
c) Definitionen überarbeitet;
d) Bezeichnungen aktualisiert;
e) Anforderungen und Prüfungen zusammengeführt und überarbeitet;
f) Sicherheitstechnische Anforderungen überarbeitet und ergänzt;
g) Hygieneanforderungen aufgenommen;
h) Anleitungen überarbeitet und ergänzt;
j) Kennzeichnung entfernt
Dieser Produktnorm-Entwurf enthält Anforderungen an Ausgussbecken für den Gebrauch in der Gemeinschaftsverpflegung. Inbesondere stehen in diesem Norm-Entwurf Festlegungen an die Sicherheit, Bau- und Betriebsweise sowie Aspekte der Hygiene im Vordergrund. Mit diesem Norm-Entwurf wird sichergestellt, dass ein Spültisch den Beanspruchungen des täglichen Betriebs in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-05-02 AA "Großküchengeräte" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18861-4:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich überarbeitet;
b) Normative Verweisungen aktualisiert und ergänzt;
c) Bezeichnungen aktualisiert;
d) Anforderungen und Prüfungen zusammengeführt und überarbeitet;
e) Sicherheitstechnische Anforderungen überarbeitet und ergänzt;
f) Hygieneanforderungen aufgenommen;
g) Anleitungen überarbeitet und ergänzt;
h) Kennzeichnung entfernt;
i) Literaturhinweise aktualisiert.
Dieser Produktnorm-Entwurf enthält Anforderungen an Handwasch-Ausgussbeckenkombination für den Gebrauch in der Gemeinschaftsverpflegung. Insbesondere stehen in diesem Norm-Entwurf Festlegungen an die Sicherheit, Bau- und Betriebsweise sowie Aspekte der Hygiene im Vordergrund. Mit diesem Norm-Entwurf wird sichergestellt, dass eine Handwasch-Ausgussbeckenkombination den Beanspruchungen des täglichen Betriebs in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-05-02 AA "Großküchengeräte" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18861-5:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich überarbeitet;
b) Normative Verweisungen aktualisiert und ergänzt;
c) Definitionen ergänzt;
d) Bezeichnungen aktualisiert;
e) Anforderungen und Prüfungen zusammengeführt und überarbeitet;
f) Sicherheitstechnische Anforderungen überarbeitet und ergänzt;
g) Hygieneanforderungen aufgenommen;
h) Anleitungen überarbeitet und ergänzt;
i) Kennzeichnung entfernt;
j) Literaturhinweise aktualisiert.
DIN 18865-4
Dieser Produktnorm-Entwurf enthält Anforderungen an beheizte oder unbeheizte Aufbauten für Ausgabeanlagen für den Gebrauch in der Gemeinschaftsverpflegung. Insbesondere stehen in diesem Norm-Entwurf Festlegungen an die Sicherheit, Bau- und Betriebsweise sowie Aspekte der Hygiene im Vordergrund.
Mit diesem Norm-Entwurf wird sichergestellt, dass die Aufbauten den Beanspruchungen des täglichen Betriebs in der Gemeinschaftsverpflegung entsprechen. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-05-02 AA "Großküchengeräte" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18865-4:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Normative Verweisungen aktualisiert und ergänzt;
b) Definitionen überarbeitet;
c) Anforderungen und Prüfungen zusammengeführt und überarbeitet;
d) Sicherheitstechnische Anforderungen überarbeitet und ergänzt;
e) Hygieneanforderungen aufgenommen; f
) Anleitungen überarbeitet und ergänzt.
DIN 18871-4
Dieser Produktnorm-Entwurf enthält Anforderungen an Nudelkocher für den Gebrauch in der Gemeinschaftsverpflegung. Insbesondere stehen in diesem Norm-Entwurf Festlegungen an die Sicherheit, Bau- und Betriebsweise sowie Aspekte der Hygiene im Vordergrund.
Mit diesem Norm-Entwurf wird sichergestellt, dass ein Nudelkocher den Beanspruchungen des täglichen Betriebs in der Gemeinschaftsverpflegung entspricht. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-05-02 AA "Großküchengeräte" bei DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 18871-4:2005-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Normative Verweisungen aktualisiert und ergänzt;
b) Begriffe überarbeitet;
c) Bezeichnungen überarbeitet und ergänzt;
d) Anforderungen an die Bau- und Betriebsweise überarbeitet;
e) Sicherheitstechnische Anforderungen überarbeitet;
f) Anforderungen an die Anleitung überarbeitet;
g) Literaturhinweise aktualisiert und ergänzt.
Das Hygiene-Netzwerk berät und diskutiert über aktuelle Bereiche sowie Themen der Hygiene, HACCP, Schädlingsbekämpfung und Hygienedienstleistung. Getreu dem Motto "Hand in Hand mit starken Partnern" finden Sie für jeden Bereich Ihren Ansprechpartner im Kompetenzteam des Hygiene-Netzwerk.
Donnerstag, 29. Dezember 2016
Zahlreiche Din-Normen in der Überarbeitung - wichtige Änderungen für Gewerbetreibende
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Montag, 19. Dezember 2016
Was tun, wenn es überall krabbelt? - Die wichtigsten Schädlinge und ihre erfolgreiche Bekämpfung
E-Book zu den wichtigsten Schädlingen |
Sie sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass Menschen sie als ekelerregend und abstoßend empfinden, sondern auch unter dem Aspekt der Gesundheitsgefährdung. Sie verursachen nicht nur Fraß-Schäden, sondern verunreinigen und übertragen auf Grund ihrer vielschichtigen Ernährungs- und Verhaltensweisen, auch eine beträchtliche Anzahl von Keimen und Mikroorganismen, die Lebensmittel für den menschlichen Verzehr unbrauchbar bzw. ungenießbar machen. Deshalb ist es wichtig, diesem Thema die Aufmerksamkeit zu widmen, die es verdient.
In diesem Ratgeber erhalten Sie kompetente Informationen zu den wichtigsten Schädlingen und ihrer erfolgreiche Bekämpfung. Hier zum Download >>>
Weitere E-Books zum Thema Hygiene finden Sie auch hier >>>
Die passenden Mittel zur Schädlingsbekämpfung finden Sie hier >>>
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Mehr Reichweite durch E-Books
E-Book MICE, Hotellerie & Gastronomie |
Bereits vor einigen Wochen traf man sich, um die Möglichkeiten zur Erweiterung der Reichweite eigener redaktioneller Inhalte über die Verbreitung von E-Book Kanälen auszuloten. Dabei wurde deutlich, dass die Zusammenstellung der Inhalte für dieses Medium kinderleicht ist. Über im Hintergrund laufende Automatismen können somit zukünftig für Themenbereiche und Autoren E-Books generiert werden, die weltweit in allen E-Book Shops zum Download zur Verfügung stehen.
In einem ersten Testlauf hat der Pregas Redakteur und Gastautor Bernd Fritzges seine Beiträge auf Knopfdruck zusammenstellen lassen. Als Vorstandsvorsitzender der Vereinigung Deutscher Veranstaltungsorganisatoren e. V. und Experte der MICE-Branche (Meeting, Incentives, Conventions, Events) und Tagungshotellerie hat er bereits mit seinen Gastbeiträgen zur Vielfältigkeit der Berichterstattung auf Pregas.de beigetragen. „Ich finde es total spannend, dass Pregas durch diese Kooperation unseren Autoren und Redakteuren die Möglichkeit gibt mit guten Inhalten auch Leser dort abzuholen, wo wir sie bisher nicht erreichen“, freut sich Fritzges über den Schritt des größten Presseportals der Hotellerie und Gastronomie.
Nun wird im Hintergrund von Pregas daran gearbeitet über Kennzeichnungen in der Datenbank die Zusammenstellung zukünftiger E-Books vorzubereiten und spätestens im neuen Jahr verstärkt zum Einsatz bringen. Wer einen Einblick in das erste „Test-Objekt“ erhalten möchte, kann die Gastbeiträge von Bernd Fritzges ab sofort kostenfrei unter folgendem Link downloaden: E-Book Bernd Fritzges
Wer mehr über die Verbreitung von E-Books und redaktionellen Inhalten erfahren möchte schreibt einfach eine E-Mail unter dem Stichwort „E-Book“ an redaktion@pregas.de.
Aktuelle E-Books vom Hygiene-Netzwerk finden Sie hier >>>
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Mittwoch, 14. Dezember 2016
Hygieneampel: kostenloses E-Book informiert umfassend und praxisnah zu den kommenden Anforderungen des Hygiene-Transparenzsystems
E-Book: Bestens vorbreitet zur Hygieneampel |
Umso wichtiger ist jetzt die richtige Vorbereitung auf die kommenden Neuerungen und gesetzlichen Anforderungen.
Das Hygiene-Netzwerk steht hier wieder als Vorreiter in erster Reihe und präsentiert ein umfangreiches E-Book, welches aktuell kostenlos zum Download angeboten wird.
In den ersten Tagen nach der Veröffentlichung zeigte sich bereits, dass eine große Unsicherheit herrscht und das E-Book den hohen Erwartungen der Gastronomen entspricht, hier entsprechende Handlungshilfen zu bieten.
Das landesweite Hygiene-Transparenzsystem für Nordrhein-Westfalen:
Das Hygiene-Transparenzsystem soll mithilfe des Kontrollbarometers in Form der Hygieneampel über die Ergebnisse der Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in allen Gaststätten und an Verkaufsstellen für Lebensmittel informieren. Derzeit gibt es bundeweit ca. bei jeder 4. Kontrolle Beanstandungen die zu Bußgeldern bis hin zur Betriebsschließung führen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Sobald der Landtag das neue Gesetz verabschiedet hat und das Gesetz in Kraft tritt, werden die Betriebe verpflichtet, das Kontrollbarometer nach einer Übergangsphase von 36 Monaten für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, zum Beispiel durch Aushang an der Eingangstüre. Dieses neue Gesetz wird dann für ca. 195.000 Betriebe in NRW Gültigkeit haben.
Das Hygiene-Netzwerk hat hierzu bereits berichtet >>>
Damit der Gewerbetreibende die nötige Unterstützung erhält und sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten kann, hat das Hygiene-Netzwerk einen umfassenden Ratgeber in Form eines E-Books erstellt. Das 150 Seiten umfassende E-Book soll dem Gewerbetreibenden helfen, sich auf das Thema Hygieneampel entsprechend vorbereiten zu können.
Bei jeder Kontrolle der Lebensmittelüberwachung kommt es im Nachgang zu einer Risikobewertung mit bis zu 200 Punkten. Je mehr Punkte der Betrieb herbei erhält, desto höher wird das Risiko eingeschätzt, das von dem Betrieb ausgeht. Sprich, viele Punkte hohes Risiko, wenige Punkte, geringes Risiko. Über die Punktevergabe erfolgt eine Einteilung der Betriebe in insgesamt 9 Risikogruppen. Bei einer Einstufung in die Risikoklasse 1 erhält der Betrieb einen Besuch mindestens 1 Mal in der Woche, bei einer Einstufung in Risikoklasse 9 nur alle 3-5 Jahre.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Risikoeinstufung über das Punktesystem sind die Schwerpunkte:
Einstufung des Betriebes (abhängig von Umsatz, Kundenzielgruppe und Art des Lebensmittels)
Verlässlichkeit des Unternehmers, Durchführung von Hygieneschulungen, Organisation der Rückverfolgbarkeit, Aufbau und Inhalt des HACCP-Konzeptes, Durchführung und Dokumentation der Temperaturmessung, Eigenuntersuchungen der hergestellten Lebensmittel, baulicher Zustand, Schädlings-Management sowie der Personal- und Produktionshygiene.
Für jeden dieser Bereiche gibt es eine Bewertung im Punktesystem.
Hierbei unterliegt speziell der Bereich der Hygiene, der Schädlingsbekämpfung, der Hygieneschulung sowie der Personal- und Produktionshygiene der Bewertung im Bereich der Hygieneampel. Das heißt, bei jeder Kontrolle erfolgt die Risikoeinstufung neu und über diese gleichzeitig die Bewertung der Betriebe mit der Hygieneampel, da dies Bestandteil der Risikobewertung ist.
Das E-Book soll als Leitfaden helfen die komplizierten Einstufungen durch die Lebensmittelüberwachung zu verstehen um diese dann auch umsetzen zu können. Grundlage für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb).
Hier erhalten Sie das kostenlose E-Book zur Hygieneampel und den Anforderungen in der Praxis >>>
Über das Hygiene-Netzwerk erhalten Sie dies als limitierte Sonderaktion kostenlos (Normalpreis 14,99 €).
Sind Sie schon über die gesetzlichen Änderungen der Rückstellproben informiert?
Hier finden Sie einen interessanten Bericht >>>
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Hygienebarometer
Montag, 12. Dezember 2016
Hygieneampel bereits seit 2013 in NRW im Test - kostenloses E-Book sichern
Umfangreiches E-Book zur Hygieneampel |
Laut Aussage des dortigen Ministers haben sich 60 bis 80 Prozent der gastronomischen Betriebe im Bereich der Hygiene verbessert.
So können sich die Verbraucher in NRW vor einem Restaurant-Besuch über die Sauberkeit und Hygiene des Betriebs informieren. Dies geschieht mittels einer App, die die Verbraucherschutz-Zentrale NRW zur Verfügung stellt. Der Modellversuch der Verbraucherzentrale NRW hätte gezeigt, dass sich zum Beispiel 75% der insgesamt 800 überprüften Betriebe in Duisburg verbessert hätten. Das Verbraucherschutzministerium NRW hat nunmehr einen Beschluss erwirkt, das Transparenzsystem rechtsverbindlich mit einer freiwilligen Übergangsfrist landesweit in NRW einzuführen. Nach einer Übergangsphase bis 2019 sollen die Kontrollergebnisse aller Betriebe, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, dann zeitnah im Netz veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich um ca. 150 000 Betriebe in NRW, von der Imbissbude an der Ecke, über Gastronomie und Hotellerie, Metzger und Bäcker, bis hin zur Lebensmittel-Industrie.
Hier finden Sie noch weitere Infos zur Hygieneampel >>>
Samstag, 3. Dezember 2016
Bio-Schummelei in der Gastronomie?
Viele Bio-Restaurants kommen Öko-Kontrollpflicht nicht nach.
Loben Gastronomen einzelne Zutaten von Speisen oder vollständige Gerichte als Bio-Lebensmittel aus, so sind sie verpflichtet, sich einem Öko-Kontrollverfahren zu unterziehen. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg hielt sich nur die Hälfte von 18 überprüften Restaurants, Cafés und Bistros an die gesetzliche Auflage.
- Bei 7 von 9 zertifizierten Lokalen fehlte allerdings eine verbraucherfreundliche Veröffentlichung der Öko-Zertifizierungsbescheinigung, die Öko-Kontrollstellennummer oder sogar beides.
- Insgesamt 9 der 18 Restaurants, Cafés oder Bistros nahmen zum Zeitpunkt des Checks nicht am Öko-Kontrollverfahren teil, obwohl sie Bio-Lebensmittel anboten.
- In 8 Gaststätten wurden Lebensmittel trotz Kritik sechs weitere Monate als Bio-Lebensmittel deklariert und verkauft.
"Das Ergebnis ist enttäuschend", meint Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass einige Gastronomen in der Bio-Stadt Hamburg etwas verbergen wollen und sich daher dem Kontrollsystem entziehen." Gäste müssten sich jedoch darauf verlassen können, dass Gerichte, die mit Bio oder Öko beworben werden, auch tatsächlich die Vorschriften erfüllten. Ansonsten könnte eine als Bio ausgelobte Suppe auch konventionelle Zutaten enthalten, oder konventionelle Gerichte würden generell als teurere Bio-Speisen angeboten.
"Offenbar empfinden viele Gastronomen die Bio-Kontrolle mit dem vorgeschriebenen Prüfen von Lieferscheinen, Rechnungen oder Etiketten als eine bürokratische Überregulierung oder als einen unangemessenen Eingriff in die unternehmerische Freiheit", so Schwartau. Andere sähen den "kleinen Verstoß" als Kavaliersdelikt an. Die Verbraucherschützerin sieht in der Bio-Auslobung hingegen eine Vertrauenseigenschaft, die belegt werden muss. "Kontrollen und Transparenz sind unerlässlich für den Verbraucherschutz und für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter Gastronomen."
Verbraucher, die beim Essen in Gaststätten in Sachen Bio auf Nummer sicher gehen wollen, sollten nach der Öko-Kontrollstellennummer und der Öko-Zertifizierungsbescheinigung fragen. Auch über die Internetseite www.oeko-kontrollstellen.de lässt sich überprüfen, ob ein Betrieb seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist oder nicht.
Eine ausführliche Liste mit den untersuchten Lokalen, Informationen zur jeweiligen Bio-Auslobung und zur Öko-Zertifizierung hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de veröffentlicht.
Pressestelle
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Kirchenallee 22
20099 Hamburg
Tel. (040) 24832-100
Fax (040) 24832-2100
presse@vzhh.de
www.vzhh.de
Loben Gastronomen einzelne Zutaten von Speisen oder vollständige Gerichte als Bio-Lebensmittel aus, so sind sie verpflichtet, sich einem Öko-Kontrollverfahren zu unterziehen. In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg hielt sich nur die Hälfte von 18 überprüften Restaurants, Cafés und Bistros an die gesetzliche Auflage.
- Bei 7 von 9 zertifizierten Lokalen fehlte allerdings eine verbraucherfreundliche Veröffentlichung der Öko-Zertifizierungsbescheinigung, die Öko-Kontrollstellennummer oder sogar beides.
- Insgesamt 9 der 18 Restaurants, Cafés oder Bistros nahmen zum Zeitpunkt des Checks nicht am Öko-Kontrollverfahren teil, obwohl sie Bio-Lebensmittel anboten.
- In 8 Gaststätten wurden Lebensmittel trotz Kritik sechs weitere Monate als Bio-Lebensmittel deklariert und verkauft.
"Das Ergebnis ist enttäuschend", meint Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es drängt sich der Verdacht auf, dass einige Gastronomen in der Bio-Stadt Hamburg etwas verbergen wollen und sich daher dem Kontrollsystem entziehen." Gäste müssten sich jedoch darauf verlassen können, dass Gerichte, die mit Bio oder Öko beworben werden, auch tatsächlich die Vorschriften erfüllten. Ansonsten könnte eine als Bio ausgelobte Suppe auch konventionelle Zutaten enthalten, oder konventionelle Gerichte würden generell als teurere Bio-Speisen angeboten.
"Offenbar empfinden viele Gastronomen die Bio-Kontrolle mit dem vorgeschriebenen Prüfen von Lieferscheinen, Rechnungen oder Etiketten als eine bürokratische Überregulierung oder als einen unangemessenen Eingriff in die unternehmerische Freiheit", so Schwartau. Andere sähen den "kleinen Verstoß" als Kavaliersdelikt an. Die Verbraucherschützerin sieht in der Bio-Auslobung hingegen eine Vertrauenseigenschaft, die belegt werden muss. "Kontrollen und Transparenz sind unerlässlich für den Verbraucherschutz und für gleiche Wettbewerbsbedingungen unter Gastronomen."
Verbraucher, die beim Essen in Gaststätten in Sachen Bio auf Nummer sicher gehen wollen, sollten nach der Öko-Kontrollstellennummer und der Öko-Zertifizierungsbescheinigung fragen. Auch über die Internetseite www.oeko-kontrollstellen.de lässt sich überprüfen, ob ein Betrieb seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist oder nicht.
Eine ausführliche Liste mit den untersuchten Lokalen, Informationen zur jeweiligen Bio-Auslobung und zur Öko-Zertifizierung hat die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de veröffentlicht.
Pressestelle
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
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