NRW Verbraucherschutzminister besuchte Duisburg und verkündete hierbei, dass aus seiner Sicht das Kontrollsystem bei über 70 % der Betriebe zu einer besseren Hygiene geführt habe. Deshalb sei er froh, dass ab 2020 der Aushang der Hygieneampel für alle Lebensmittelbetriebe verpflichtend ist.NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel wollte sich nach über einem Jahr über die Umsetzung des neuen Qualitätssiegels, der Hygiene-Ampel, informieren.
In Bezug auf das neue Kontroll-Ergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) hatte sich beim Pilotversuch in Duisburg hat nach 3 Jahren gezeigt, dass es bei 75 Prozent der Betriebe zu einer Verbesserung gekommen sei bzw. das Kontrollergebnis gehalten werden konnte. Dies ist ein eindeutiger Erfolg und stärkt dem neuen Gesetz den Rücken, so der Minister.
Duisburg und Bielefeld waren die Pilotstädte, in der die Hygieneampel getestet wurde. Nunmehr können Verbraucher zukünftig anhand eines Kontrollbarometers in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Lebensmittel-Kontrollen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien oder Cafés ausgefallen sind. Das neue Gesetz sagt, dass nach einer Übergangsphase von 36 Monaten alle Lebensmittelbetriebe in NRW die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle öffentlich machen, daher auch der Name Transparenz-Gesetz. 3 Jahre Übergangsphase, dann wird es ernst und die Kontrollergebnisse aller Betriebe, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, werden öffentlich gemacht. Ab dem März 2020 ist der Aushang des Kontrollbarometers dann verpflichtend. Insgesamt werden in dem Hygieneampel-Aushang dann zusätzlich zum aktuellen Ergebnis auch noch die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen angezeigt. Der Kunde / Gast kann sich somit vor Eintritt in den Betrieb über die letzten 4 amtlichen Kontrollen informieren.
Der Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer für Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage oder zum Beispiel an der Eingangstür zum Restaurant. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von sechs Wochen beantragen, gelöscht wird sie deshalb jedoch nicht auf der Hygieneampel.
Die neue Hygieneampel betrifft insgesamt ca.150.000 Betriebe in NRW, Lebensmittelproduzenten, Metzgereien, Bäckereien, weiterverarbeitende Betriebe und insbesondere auch die Hotellerie und Gastronomie sowie die Gemeinschaftsverpflegung.
Die Kontrolleure vergeben bei ihren regelmäßig durchgeführten Inspektionen sogenannte Risikopunkte. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto höher die Risikopunktzahl. Das Transparenzsystem in Form der Ampel-Farben erkläre sich von selbst, daher taufte es der Volksmund auch schon Hygieneampel.
Es stimme auch nicht, dass hierdurch große Zusatzkosten oder Aufwand entstehen, denn die Ergebnisse liegen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in jeder Kommune längst vor. Er führte weiter aus: „Mit einem minimalen Zusatzaufwand schaffen wir ein Maximum an Transparenz.“
Die stellvertretende Leiterin des Instituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Duisburg ist fest davon überzeugt, dass nach 3 Jahren Laufzeit des Pilotprojekts in Duisburg ein positives Fazit gezogen werden kann. Man sei jetzt froh, dass das Pilotprojekt aus NRW jetzt mit dem Inkrafttreten des bundesweit ersten Kontrollergebnis-Transparenzgesetzes eine gute Fortsetzung gefunden hat.
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