Laut Mitteilung des saarländischen Ministeriums sind 2015 bei saarländischen Lebensmittelbetrieben mehr als doppelt so viele schwere Hygieneverstöße festgestellt worden wie 2014.
Hierbei gab es in 45 Betrieben sogar so schwere Mängel, dass sie ein Bußgeld zahlen mussten. Weiterhin und das ist viel schlimmer als ein Bußgeld, im Saarland droht die Veröffentlichung im Internet mit diesen Verstößen. Als einziges Bundesland veröffentlicht das Saarland derzeit noch Hygieneverstöße nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz im Internet.
Die veröffentlichten Hygieneverstöße finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz als PDF-Dokument unter "Sonstige Verstöße"
Informationen über Verstöße im Bereich Lebensmittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB
Laut Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) informieren die zuständigen Lebensmittelüberwachungs-Behörden die Öffentlichkeit unter Nennung des betroffenen Unternehmers bereits im hinreichend begründeten Verdachtsfall über folgende Verstöße im Anwendungsbereich des LFGB:
Veröffentlicht werden Verstöße gegen Vorschriften die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung bzw. der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, insofern ein erheblicher oder wiederholter Verstoß anzunehmen ist, bei dem ein Bußgeld von mindestens 350 € zu erwarten ist.
Sie wollen wissen, welche Hygieneverstöße veröffentlicht werden? Hier finden Sie die jeweiligen Verstöße >>>
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