Korrekte Allergenkennzeichnung in der Gastronomie ist wichtig. |
Ein Gericht im Norden Englands verurteilte den 53-jährigen Gastwirt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe in Höhe von 6 Jahren. Der hochverschuldete Gastwirt, der mehrere Restaurants betreibt, wollte Geld einsparen und hatte ein Pulver auf Mandelbasis durch billigeres Erdnusspulver ersetzt. Ihm konnte auch nachgewiesen werden, dass er seinen Fehler auch nicht korrigiert hatte, nachdem ein Kunde über gesundheitliche Beschwerden geklagt habe. Dies hatte sich 3 Wochen vor dem tödlichen Vorfall ereignet. Somit bestand hier der Tatvorwurf eines bedingten Vorsatzes – was heißt, der Täter will keinen Schadenseintritt, nimmt diesen jedoch billigend in Kauf.
Dieses Urteil im Zusammenhang mit der Allergen-Kennzeichnung im Zuge der Umsetzung der Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) gilt in Großbritannien als Präzedenzfall und rief ein großes Medieninteresse hervor.
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