Das Verwaltungsgericht in Amsterdam hat nun abschließend 2 Jahre nach dem Pferdefleischskandal entschieden, dass die niederländische Lebensmittelsicherheitsbehörde Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit - NVWA alle Produkte und Betriebe nennen muss, in denen 2013 nicht deklariertes Pferdefleisch verarbeitet wurde. Durch die NVWA war das bislang abgelehnt worden, da der Ruf der Unternehmen geschützt werden sollte.
Die NVWA muss nach Rechtskraft des Urteils alle Produkt- und Betriebsnamen innerhalb von sechs Wochen öffentlich machen. Geklagt hatte die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch Niederlande und nun Recht bekommen.
Die betroffenen Produkte waren in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2013 nach den ersten Pferdefleischfunden veröffentlicht wurden.
Fazit:
Dieses Urteil zeigt eindeutig, dass auch von den Gerichten (und dies nicht nur in Deutschland) eine „Pranger“-Wirkung gewollt ist. Es gilt mehr denn je, seinen Lebensmittelbetrieb abzusichern und sich hierzu von Experten beraten zu lassen.
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