Am 13.07.2017 ist die Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in Bezug auf die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV-AV) in Kraft getreten.
Die neue Verordnung löst die Vorläufige Lebensmittel-Informations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) ab. Die bisherige Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und die Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung (NKV) werden hiermit außer Kraft gesetzt.
Die in der LMIV-AV enthaltene Lebensmittel-Informations-Durchführungs-Verordnung enthält Vorgaben zur Art und Weise der Allergeninformationen bei loser Ware.
Außerdem schreibt sie vor, die allgemeine Pflichtkennzeichnung in deutscher Sprache vorzunehmen sowie bei vorverpacktem Bier das Zutatenverzeichnis anzugeben.
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