Allergene in Lebensmittel - oft auch nur als "Spuren"... |
Hintergrund war die Kennzeichnung von vorverpackten Broten und in Produktinformationen aus Bäckereien wo immer wieder mit dem Hinweis „In unserem Handwerksbetrieb können wir das Vorhandensein von allergenen Spuren laut Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) nicht ausschließen“ …
Auf ihrer 77. Arbeitstagung vom 20. – 22.06.2016 in Berlin beschloss das Fachgremium des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) hierzu folgendes:
Pauschale Allergenkennzeichnung auf vorverpackten Broten und in Artikel-Informationen:
BeschlussUnbestimmte Angaben über das mögliche Vorhandensein von Allergen-Kontaminationen (z. B. „Kann Spuren von Allergenen enthalten“) sind als irreführend im Sinne von Art. 7 Abs. 1lit. a und Abs. 2 der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) zu beurteilen. Auf TOP 6 der 68. Arbeitstagung des ALTS (Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Band 7, Heft 12, Juni 2012) wird verwiesen. Anlage 1 enthält eine an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
angepasste Tabelle zur Beurteilung von Allergikerhinweisen.
Der ALS trägt diesen Beschluss mit.
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