Mittwoch, 27. Juni 2018

BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION - zur Marktüberwachung von online verkauften Produkten - Hygieneschulung

Das Internet hat die Art und Weise verändert, in der Verbraucher einkaufen und Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen bewerben und verkaufen.
Der elektronische Geschäftsverkehr ermöglicht Verbrauchern und Unternehmen eine neue Form der Interaktion und fördert aufgrund niedrigerer Onlinepreise und größerer Auswahlmöglichkeiten das Verbraucherwohl. Allerdings ergeben sich aus der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs auch gewisse Herausforderungen im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.
Problembereiche im Zusammenhang mit dem Online-Handel sind: Schwierigkeiten im Hinblick auf die Rückverfolgung von Produkten, die online zum Kauf angeboten werden sowie die Ermittlung der zuständigen Wirtschaftsakteure; Schwierigkeiten bei der Durchführung von Risikobewertungen oder Sicherheitsprüfungen aufgrund des fehlenden physischen Zugangs zu den Produkten; Schwierigkeiten bei der Probenahme von Produkten zu Prüfzwecken, da einschlägige Gesetze in bestimmten Mitgliedstaaten Online-Einkäufe oder anonyme Einkäufe (wie z. B. Testkäufe) nicht zulassen.
Ziel dieser Bekanntmachung ist es, die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung des EU-Rechts zur Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Non-Food-Erzeugnissen (d. h. von Produkten, die keine Lebensmittel sind) zu unterstützen.

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Kommission >>>

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