Honig: Hinweis auf das Herkunftsland auch auf Klein-Packungen |
Gegen einen Münchner Honig-Hersteller wurde ein
Bußgeld verhängt, da er den rechtlichen Angaben bezüglich des Herkunftslandes
auf Portionsverpackungen nicht nachkam. Doch wie ist die rechtliche Lage zu
Klein-Packungen und inwiefern hat der Hersteller dagegen verstoßen?
Der
Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass ein Münchner Honig-Hersteller
auch auf kleine Portionspackungen das Herkunftsland schreiben muss.
Eine
Sprecherin teilte mit (Az. 20 BV 16.1961), dass der Senat in der Ansbacher
Außenstelle des Verwaltungsgerichtshofs am Freitag die Berufung des
Unternehmens gegen ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts zurückwies. Die
Streitigkeiten um die richtige Kennzeichnung von Honig-Portionsverpackungen
bestehen schon seit Jahren und beschäftigten sogar den Europäischen Gerichtshof
(EuGH).
In einem
Karton mit jeweils 120 Packungen vertreibt der Honig-Hersteller seine
20-Gramm-Portionen an Hotels, Heime oder Gaststätten. Auf diesem Karton
befinden sich auch die vorgeschriebenen Hinweise auf das Ursprungsland. Für das
Unternehmen war dies ausreichend, da die Lieferungen nicht an Endverbraucher
gehen. Die Stadt München jedoch war diesbezüglich anderer Meinung und verhängte
gegen das Unternehmen ein Bußgeld.
Der
Hersteller klagte zwar 2013 vor dem Verwaltungsgericht und legte auch Berufung
beim Bayrischen Verwaltungsgericht ein, jedoch ohne Erfolg. Der Bayrische
Verwaltungsgerichtshof fasste den Entschluss, das Verfahren auszusetzten und
vor dem EuGH die Frage beantworten zu lassen, wie Portionspackungen aus Sicht
der EU rechtlich zu handhaben sind. 2016 entschied der EuGH, dass es sich auch
bei Honig-Portionsverpackungen um "vorverpackte Lebensmittel" handelt
und sie daher ab einer bestimmten Größe Angaben zum Ursprungsland aufweisen
müssen.
Dagegen dass
keine Revision vom Verwaltungsgericht zugelassen wurde, kann noch Beschwerde
beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Weitere Themen zum Bereich Hygieneschulung finden Sie auf Hygiene-Netzwerk.de >>>
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen