Neuerung der Gentechnik |
Nach Ansicht
der Lebensmitteleinzelhändler wie Rewe, Lidl, Edeka und einiger anderer ist die
EU-Kommission dazu verpflichtet, die Verfahren der Neuen Gentechnik und die
daraus entstehenden Punkte nach EU-Gentechnikrecht als "genetisch
veränderte Organismen" (GVO) einzustufen und zu regulieren. Schon Anfang
Juli hatten 21 Verbände an den Deutschen Bundestag sowie an Europaabgeordnete
appelliert.
Der Appell
wird vom Handel so begründet, dass die
"Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung bei Nahrungsmitteln auf dem
europäischen Markt zu einem relevanten Qualitätsstandart geworden ist. Wenn die
neuen gentechnischen Vorgehensweisen und die Vermarktung der Produkte, die
daraus entstanden sind, aber unreguliert bleiben und somit Hersteller, Händler
und Verbraucher im Unklaren bleiben, würde dies die mit dem Siegel verbundene
Pionierarbeit gefährden.
Damit der Schutz der Umwelt und der Verbraucher
gewährleistet werden kann, müssen die Verfahren der Neuen Gentechnik einer
ausführlichen Risikobewertung unterzogen werden, sagen die Händler. Für den 25.
Juli hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu diesem Thema
angekündigt.
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