Mittwoch, 22. August 2018

Neuerung der Gentechnik: LEH ermahnt EU-Kommission - Hygieneschulung

Neuerung der Gentechnik - Hygieneschulung
Neuerung der Gentechnik

Nach Ansicht der Lebensmitteleinzelhändler wie Rewe, Lidl, Edeka und einiger anderer ist die EU-Kommission dazu verpflichtet, die Verfahren der Neuen Gentechnik und die daraus entstehenden Punkte nach EU-Gentechnikrecht als "genetisch veränderte Organismen" (GVO) einzustufen und zu regulieren. Schon Anfang Juli hatten 21 Verbände an den Deutschen Bundestag sowie an Europaabgeordnete appelliert.
Der Appell wird vom Handel so begründet, dass die "Ohne-Gentechnik"-Kennzeichnung bei Nahrungsmitteln auf dem europäischen Markt zu einem relevanten Qualitätsstandart geworden ist. Wenn die neuen gentechnischen Vorgehensweisen und die Vermarktung der Produkte, die daraus entstanden sind, aber unreguliert bleiben und somit Hersteller, Händler und Verbraucher im Unklaren bleiben, würde dies die mit dem Siegel verbundene Pionierarbeit gefährden. 
Damit der Schutz der Umwelt und der Verbraucher gewährleistet werden kann, müssen die Verfahren der Neuen Gentechnik einer ausführlichen Risikobewertung unterzogen werden, sagen die Händler. Für den 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung zu diesem Thema angekündigt. 


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