Allergene kennzeichnen? Aktuelles zur Allergenkennzeichnung? |
Im Jahr 2017
führten die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA)
Baden-Württembergs insgesamt 4982 Analysen landesweit durch. In den meisten
Fällen untersuchten sie Lebensmittel, bei denen laut Kennzeichnung zu entnehmen
war, das geprüfte Allergen nicht zu enthalten. Desweiteren wurden explizit
Lebensmittel für Allergiker und Zöliakie-Kranke ("glutenfrei" und
"ohne Milch") analysiert.
Nach den
Untersuchungen kam man zu folgenden Ergebnissen:
Bei acht
Proben, darunter Hackfleischdrehspieße nach Döner Kebab-Art,
Falafel-Erzeugnisse, Mais-Knabberware und Currywurst, mussten als
gesundheitsschädigend eingestuft werden, da Allergene nachgewiesen werden
konnten, obwohl laut Kennzeichnung das jeweilige Allergen nicht angegeben war
und somit auch Allergiker falsch informiert werden.
In 829
Proben (17%) analysierte man nicht deklarierte Allergene. Dabei verfolgte man
nur positive Befunde bei nicht angegebenen Allergenen über dem entsprechenden
Beurteilungswert (352 Untersuchungen - 7%).
Unterschiede
ließen sich zwischen verpackten und unverpackt (offen) abgegebenen
Lebensmitteln feststellen. Bei den offen abgegebenen Lebensmitteln nahm der
Anteil an Proben nämlich ab, bei denen die "Bagatellgrenze", die im
niedrigen Spurenbereich liegt, überschritten war. 2016 waren es 12% und 2017
nur noch 9,2%.
Der Anteil
an Proben mit nachweisbaren, nicht deklarierten Allergenen lag bei 273 Proben
verpackter Lebensmittel ei 14,2%, wie auch in den vergangenen Jahren.
Im Vergleich
zum Jahr 2026 nahm der Anteil von Untersuchungen mit Befunden über dem
entsprechenden Beurteilungswert von 7% auf 5,3% ab. Jedoch gab es eine geringe
Erhöhung des Probenanteils im Spurenbereich.
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