Dienstag, 26. März 2019

Urteil des EuGH über Urheberrecht am Geschmack - Hygieneschulung

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Urheberrecht am Geschmack?
In Luxemburg wird der EuGH (Europäischer Gerichtshof) darüber entscheiden, ob das Urheberrecht auch bei Lebensmitteln eintreten kann. Gewinnt der Kläger, so kämen auf die Branche weitreichende Folgen zu, es „würde die Branche auf den Kopf stellen“, so Heike Blank, Kanzlei CMS. 
Sollte ein Streichkäse dem Schutz eines Kunstwerkes unterliegen? Diese Frage wird zum Kern des Rechtsstreites zwischen zwei niederländischen Lebensmittelherstellern. Der Gerichtshof Arnhem-Leeuwarden legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob das Unionsrecht einem urheberrechtlichen Schutz des Geschmacks eines Lebensmittels als eigene Schöpfung des Urhebers entgegensteht.
Bei dem Rechtsstreit stehen sich der Produzent des Streichkäses „Heksenkaas“ (Levola) und der Hersteller des Me-too-Produktes „Witte Wievenkaas“ (Smilde Foods) gegenüber. Das Produkt wird in den Niederlanden bei Aldi verkauft. Das Herstellungsverfahren wurde von Lavola im Jahr 2012 patenrechtlich geschützt. Lavola ließ außerdem die Marke „Heksenkaas“ 2010 als Wortmarke eintragen. Nun klagte das Unternehmen vor Gericht gegen eine Urheberrechtsverletzung und fordert die Unterlassung von Herstellung und Vertrieb des Nachahmerproduktes.
Diese Klage wurde in der ersten Instanz zurückgewiesen.
Anschließend wurde der Fall von der Berufungsinstanz dem EuGH vorgelegt, um den Begriff „Werk“ im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie auszulegen. Michel Wildenborg, Direktor von Heksenkaas gab in einem Gespräch mit der LZ wider, dass sie bereits 2012, als das Produkt eingeführt wurde, andere Anbieter anschrieben und unterrichteten, dass Heksenkaas ein Urheberrecht auf den Geschmack beansprucht.
Früher wäre man wahrscheinlich verspottet worden, wenn man einem Lebensmittel einen urheberrechtlichen Schutz zusprechen wollte, heute befasst sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage, bilanziert Wildenborg zufrieden und macht darauf aufmerksam, dass der oberste Gerichtshof in den Niederlanden schon den Geruch des Parfüms „Tresor“ urheberrechtlich schützte. Seiner Meinung nach ist es ein Skandal, dass erfolgreiche Produkteinführungen im Lebensmittelhandel einfach schnell kopiert werden können und keinerlei Schutz durch Urheberrechte genießen. Dennoch ist sich Wildenborg bewusst, dass seine Chancen vor dem Luxemburger Gericht gering sind.
Er sagt, dass sie zwar auf einen Sieg hoffen, jedoch nicht davon ausgehen. Melchior Wathelet, Generalanwalt des EuGH, lehnt in seinem Votum ebenfalls den urheberrechtlichen Schutz für einen Geschmack ab. Wie üblich folgt das Gericht dem Vorschlag des Generalanwalts. Außerdem wird die Ablehnung von Wathelet darauf gestützt, dass nach dem aktuellen Stand der Technik eine objektive und genaue Identifizierung des Geschmacks unmöglich sei, da Geschmack trotz aller Wissenschaft immer ein rein subjektives Erlebnis sei. In der Entwicklung des Geschmacks steckt zwar selbstverständlich ein gewisses Know-how und natürlich auch Arbeit, allerdings ist für einen Gutachter oder ein Gericht mangels Objektivierbarkeit nicht feststellbar, ob eine eigenständige Ausdrucksform im Sinne eines urheberrechtlich geschützten Werks vorliege. 
Dies gilt  laut Wathelet im Widerspruch zur bisherigen niederländischen Rechtssprechung auch für Gerüche.
Gesetz dem Fall, der EuGH sähe Geschmack doch als ein Werk im Sinne des Urheberrechts an, käme es zu weitreichenden Folgen. Heike Blank von der Kanzlei CMS sagt dazu, dass es die Branche insofern auf den Kopf stelle, dass die Hersteller mangels Register keine Rechtssicherheit bei Produktinnovationen mehr hätten. Somit könnte dann immer ein Hobbykoch kommen, der das Urheberrecht für den Geschmack in Anspruch nimmt.
Die Lebensmittel- und Markenrechtexpertin ist jedoch von den Argumenten des Generalanwalts überzeugt und geht davon aus, dass der EuGH ebenfalls wegen drastischer wirtschaftlicher Auswirkungen Wathelets ablehnendem Votum folgt. Am 13. November wird es ein Urteil geben.
 
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Sonntag, 24. März 2019

Strenge Reduzierung der Transfette in Lebensmitteln soll künftig durch EU erfolgen - Hygieneschulung

Grenzwert an gesättigten Fettsäuren
Grenzwert an gesättigten Fettsäuren
Geplant ist derzeitig eine Begrenzung auf maximal zwei Prozent, so die EU-Kommission. Wenn es nach der WHO ginge, würden gesättigte Fettsäuren aus den Lebensmitteln direkt verbannt werden.
Die EU-Kommission will die Menge der künstlichen Transfette in Lebensmitteln so stark begrenzen, damit Herzkrankheiten verringert werden können. Die Brüsseler Behörde veröffentlichte am Donnerstag einen Entwurf, aus dem zu entnehmen ist, dass es in Zukunft nicht mehr als zwei Prozent gesättigte Fettsäuren in den enthaltenen Fetten geben soll.
Diese gesättigten Fettsäuren vermehren den Gehalt des schädlichen Cholesterins im Blut, wodurch das Risiko von Herzkrankheiten erhöht wird. Bereits seit 2009 wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geraten, dass der Verzehr der Transfette so gering wie möglich gehalten werden sollte, so die EU-Kommission.
Die Weltgesundheitsorganisation rief im Mai dieses Jahres dazu auf, auf künstliche Transfette in Lebensmitteln zu verzichten. Diese entstehen, wenn Pflanzenöle chemisch gehärtet werden. Sie dienen vor allem dazu, die Haltbarkeit der Lebensmittel zu verlängern.
Auf genau diese künstlichen Transfette zielt die Kommission mit der geplanten Vorschrift, die vom europäischen Verbraucherverband BEUC begrüßt wurde. Schon davor machten sich Verbraucherschützer dafür stark, dass nicht mehr als zwei Gramm Transfette auf 100 Gramm Fett in Lebensmitteln enthalten sein sollte.
Dieser Grenzwert erwies sich in Dänemark über 15 Jahre als erfolgreich. In anderen EU-Ländern, vor allem in östlichen, lagen die Werte oft darüber. BEUC klagte an, dass die EU-Kommission der Industrie eine Übergangsphase bis 2021 gewähren wolle, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch sowieso erst am Anfang.


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Mittwoch, 20. März 2019

Fragwürdige Ladenpackungen – Umfang der Kennzeichnungspflicht ist abhängig von der Präsentation der Waren - Hygieneschulung

Berlin: Laut Zentralverband  des Bäckerhandwerks sind die Kennzeichnungsregeln zu „Ladenpackungen“ für Instore-Backshops angemessen, für die handwerklichen Bäckereien jedoch nicht.
Christian Steiner vom Zentralverband des Bäckerhandwerks beklagt, dass auch nach mehr als einem Jahr nach Inkrafttreten die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) noch Probleme verursacht. Beispiel hierfür sind die Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, welche mit Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden („Ladenpackung“), wie verpacktes Brot, das innerhalb von zwei Tagen verkauft werden sollte.
Produkte dieser Art genießen laut LMIDV grundsätzlich Erleichterungen, da sie nur – wie auch lose Ware – die Allergenkennzeichnung tragen. Der Gesetzgeber bildete aber laut Steiner eine Unterkategorie und differenziert weiter, ob die Ladenpackung im Bedienverkauf angegeben wird – dann würde eine Allergenkennzeichnung ausreichen – oder in Selbstbedienung, also im unmittelbaren Zugriff des Kunden, bei dem das Produkt umfassend nach Lebensmittelinformationverordnung (LMIV) wie andere vorverpackte Lebensmittel zu kennzeichnen wäre.
Steiner ist dafür, dass abgepackte Backware in Instore-Backshops wegen mangelnder Möglichkeit eines Verkaufsgesprächs voll gekennzeichnet werden sollte. Er kritisiert, dass die Überwachung verpackte Ware, wie sie auf der Theke einer handwerklichen Bäckerei zu finden sind, teilweise als Selbstbedienungsware eingestuft werden. Es dürfe keinen Kennzeichnungsunterschied machen, ob das Produkt nun auf oder hinter der Theke liegt.
 Das Ziel der LMIV, nämlich umfassende Verbraucherinformation, ist immerhin durch das geschulte Personal sichergestellt.


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Montag, 18. März 2019

War es Mäusekot oder doch Thymian? Pizzeria-Chef wehrt sich gegen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft - Hygieneschulung

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Mäusekot oder Thymina???
Es gab schon viele Verhandlungen beim Amtsgericht in Düsseldorf, doch diese blieb auch der zuständigen Richterin für Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz, Richterin Silke Boriss, in Erinnerung.
Die Erklärung des Angeklagten bzw. seines eines Anwaltes war schon äußerst kurios: Sie behaupteten, bei dem von den Lebensmittelkontrolleuren in seinem Restaurant gefundenen Mäusekot, könnte es sich möglicherweise um Thymian handeln.

Massive Ekelzustände in der Gastronomie-Küche:
Bei einer Routine-Kontrolle in der Düsseldorfer-Altstadt stieß man in der fraglichen Gaststätte auf sehr ekelerregende Zustände in der Küche. Überall nur Schmutz und Schimmel und als Krönung dazu noch Mäusekot in der Küche.
Vom Angeklagten bzw. seinem Anwalt wurde der Mäusekot jedoch bestritten, mit dem Hinweis, dass man doch einen Schädlingsbekämpfer beschäftigen würde.
Die Richterin ließ sich jedoch von den Aussagen des Beschuldigten nicht beirren, sie meinte, sie habe schon etliche Fotos mit Mäusekot gesehen und können deshalb auch Mäusekot von Thymian unterscheiden.

Einstellung bei einem Geständnis
Die Richterin gab dem Beschuldigten zu verstehen, dass sie bei einem Geständnis und massiver Besserung mit einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes einverstanden sei. Daraufhin gab der Beschuldigte die Verstöße zu und gelobe Besserung.


Seit dem 14.03. ist der bundesweite Internet-Pranger übrigens amtlich! 
Internet-Pranger jetzt gültiges Gesetz!! - Bundestag hat Gesetzentwurf zugestimmt >>>


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mit vielen Infos rund um das Thema
Internet-Pranger

Derzeit verursachen 2 Plattformen in Kreisen der Gastronomie / Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und jedem anderen Lebensmittelunternehmen großes Aufsehen. Zum einen handelt es sich hierbei um die staatliche Veröffentlichung von Hygieneverstößen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer, zum anderen um die Plattform der Nichtregierungsorganisation Foodwatch mit dem Namen „TopfSecret“.

Was ist hierbei der Unterschied und wie sollten Sie damit umgehen, wenn Sie hiervon betroffen sind?

Zunächst werden wir Ihnen den Unterschied der beiden Plattformen erklären und Ihnen Hinweise geben,
was hierbei für Sie zu beachten und evtl. auch vorbeugend zu tun ist.
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Sonntag, 17. März 2019

Hygiene-Pranger – die nächste tolle Idee eines Politikers - Hgieneschulung

Weitere Ideen rund um den Internet-Pranger
Die Verbraucherschutzministerin aus Schleswig-Holstein plant, dass die Lebensmittel-Betriebe künftig die Kontrollberichte der Lebensmittelüberwachungsbehörde auf Nachfrage den Kunden selbst vorlegen sollen.
Die Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack übt massiv Kritik an der Aktion „Topf Secret“ von Foodwatch. Sie kritisiert, zeitlich unbefristete Veröffentlichung von Kontrollergebnissen im Internet gingen zu weit. Ihre Landesregierung nehme die Aktion von Foodwatch aber zum Anlass, in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen.
Bis zur Sommerpause will sie ein Landesgesetz vorlegen, das Lebensmittel-Betriebe dazu verpflichte, den jeweils letzten Kontrollbericht der Überwachungsbehörde dem Verbraucher auf Verlangen vorzulegen.
Lassen wir uns überraschen, was den Politkern in nächster Zeit hierzu noch Tolles einfällt.
Festhalten kann man jedoch jetzt schon, dass die Foodwatch Aktion Topf-Secret eine Lawine losgetreten hat, die wohl nicht mehr aufzuhalten ist…

Seit dem 14.03. ist der bundesweite Internet-Pranger übrigens amtlich! 
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Derzeit verursachen 2 Plattformen in Kreisen der Gastronomie / Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und jedem anderen Lebensmittelunternehmen großes Aufsehen. Zum einen handelt es sich hierbei um die staatliche Veröffentlichung von Hygieneverstößen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer, zum anderen um die Plattform der Nichtregierungsorganisation Foodwatch mit dem Namen „TopfSecret“.

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Freitag, 15. März 2019

Mecklenburg-Vorpommern: Linke setzt sich für Hygieneampel ein - Hygieneschulung

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Hygieneampel
Auf Wunsch der Fraktion Die Linke soll in Mecklenburg-Vorpommern eine Kennzeichnung der Sauberkeit in der Gastronomie folgen. Die Linke will nun einen entsprechenden Antrag in den Landtag bringen.

Wie man in anderen Ländern erkennen kann, sorgen Hygieneampeln für mehr Transparenz, auch die Hygiene in den Betrieben verbesserte sich dadurch enorm. Für Jacqueline Bernhardt, zuständige Abgeordnete für Verbraucherschutz, ist es nicht schlüssig, dass den Menschen hier regelrecht verheimlicht werde, was bei den letzten Kontrollen für Mängel beanstandet wurden. Schwarze Schafe gebe es immer, auch wenn im Land der Großteil der Betriebe sauber und ordnungsgemäß arbeite, so Bernhardt.

Die Linkspolitikerin kritisiert, dass schon seit acht Jahren in Deutschland auf Bundes- und Landesebene über das Einführen der Hygieneampel beraten werde. Für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland wäre das nun die beste Gelegenheit, um den ersten Schritt in diese Richtung zu wagen. Laut Bernhardt sei es naiv, in kurzer Zeit auf eine bundesweite Einigung zu hoffen. Sie kündigte an, dass sie mit ihrer Fraktion die Einführung der Hygieneampel bald im Parlament zur Abstimmung bringen werde.
Aus einem 2017 veröffentlichten Bericht ist zu entnehmen, dass in Mecklenburg-Vorpommern in 89 Prozent der getesteten Gaststätten, Cafés und Imbissen die Beurteilung der hygienischen Zustände als gut oder sehr gut ausfiel. Die anderen immerhin mehr als 700 Unternehmen seien jedoch nur mit befriedigend oder mangelhaft bewertet wurden, so Bernhardt.

Dänemark gilt durch das Smiley-System, das 2001 eingeführt wurde, als Vorbild für die Wirksamkeit der Hygieneampel. 2002 erhielten 70 Prozent der Betriebe das fröhlichste Smiley, 2008 stieg der Prozentsatz auf 83 Prozent und 2015 waren es 85 Prozent.

Jacqueline Bernhardt erklärt, dass die Länder die Fähigkeit besitzen, entsprechende Gesetze zu erlassen. Hamburg führte zum Beispiel im Mai 2018 das freiwillige Hygienesiegel ein. Nachdem Die Linke jedoch im Jahr davor eine kleine Anfrage stellte, lautete die Antwort der Landesregierung, dass ein Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern nicht zielführend sei.
Bislang konnten sich die Länder nicht auf ein bundesweit einheitlich geltendes Modell für den Umgang mit Veröffentlichung von Verstößen gegen die Hygienevorschriften einigen. Möglich sei dennoch eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch die Gaststätten.

Weitere Infos finden Sie hier: www.hygiene-netzwerk.de
Nutzen Sie das kostenlose E-Book "Vorbereitung auf die Hygieneampel" als Grundlage zur Optimierung Ihrer Abläufe und den kommenden HACCP Anforderungen. Hier finden Sie es >>>

Einen Newsfeed zum Thema Hygieneampel finden Sie hier >>>

Mittwoch, 13. März 2019

Nach Mäusebefall im Imbiss - Hygieneamt gibt Einrichtung im Thüringen-Park wieder frei - Hygieneschulung

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Mäusebefall im Imbiss - Ruf nach Hygieneampel
Ein Internet-Video, auf dem Mäuse im Wolf-Imbiss im Thüringen Park zu sehen sind, hatte für Furore gesorgt und auch das Hygieneamt auf den Plan gerufen. Amtsleiter plädiert für Hygiene-Ampel.
Wegen Mäusebefalls hat die Stadtverwaltung einen Fleischer-Imbiss im Thüringen-Park in Erfurt vorübergehend geschlossen. Das hat der Ordnungsdezernent Andreas Horn (CDU) bestätigt. Der Vorfall wurde durch ein Video bekannt, das im Internet über soziale Netzwerke wie „Facebook“ weite Verbreitung fand.
Auch die Stadtverwaltung sei auf das vermutlich seit dem Wochenende kursierende Video aufmerksam geworden. Der Amtsleiter und mehrere Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungsamtes hätten daher gleich zu Wochenbeginn den Imbiss aufgesucht.
Dort überzeugten sie sich von der Aktualität und Echtheit der Aufnahmen. Laut Horn gehen sie davon aus, dass der Ursprung des Mäusebefalls in der Verkaufsstelle selbst liegt. Der Imbiss sei sofort und so lange geschlossen worden, bis die Mängel beseitigt und die Hygiene wiederhergestellt sei.
Das Video wurde offenbar zu einer Schließzeit von der ansonsten menschenleeren Fleischer-Theke aus aufgenommen. Hinter der Theke und hinter einer offenen Tür im Lager sind mehrere Mäuse zu sehen, die über den Fußboden flitzen.
Mit den Verantwortlichen sei gesprochen und Sofortmaßnahmen seien eingeleitet worden, sagte der Center-Manager Stefan Knorr.

Hier zum Video:
https://www.youtube.com/watch?v=Y8kzwxxSJnY


 
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Mittwoch, 6. März 2019

Streitigkeiten um Glyphosat nehmen kein Ende - Hygieneschulung


Unruhen zum lange umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat
Unruhen zu umstrittenen Glyphosat
Noch immer gibt es Unruhen zum lange umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat, wie es auch jetzt wieder in Großen Koalition diskutiert wird. Wie soll die Nutzung von Glyphosat in Zukunft aussehen und welche Konsequenzen kommen auf die Landwirte zu?


Berlin: Abermals tun sich Spannungen in der Großen Koalition bei der Neuzulassung von Glyphosat auf. Ab 2020 sollen Landwirte dazu verpflichtet werden, im Schnitt zehn Prozent ihrer Ackerfläche als Artenschutz-Fläche zur Verfügung zu stellen, wenn sie bestimmte Pflanzenschutzmittel benutzen, die nachweislich schädlich für die Artenvielfalt wirken, so die Erklärung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Chefin des Bundesumweltamts Maria Krautzberger.
Außerdem stellte Svenja Schulze ihre Vorschläge zum Ausstieg aus der Glyphosatnutzung vor, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das Bundesagrarministerium von Julia Klöckner (CDU) ist dafür zuständig. Klöckner präsentierte im April einige Eckpunkte, darunter zum Beispiel ein Verbot in Gärten, die privat genutzt werden sowie in öffentlichen Anlagen. Bisher konnten sich jedoch beide Ministerien nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen, der in die Ressortabstimmung gehen könnte. 

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