Hygieneampel |
Wie man in anderen Ländern erkennen kann, sorgen Hygieneampeln für mehr Transparenz, auch die Hygiene in den Betrieben verbesserte sich dadurch enorm. Für Jacqueline Bernhardt, zuständige Abgeordnete für Verbraucherschutz, ist es nicht schlüssig, dass den Menschen hier regelrecht verheimlicht werde, was bei den letzten Kontrollen für Mängel beanstandet wurden. Schwarze Schafe gebe es immer, auch wenn im Land der Großteil der Betriebe sauber und ordnungsgemäß arbeite, so Bernhardt.
Die Linkspolitikerin kritisiert, dass schon seit acht Jahren in Deutschland auf Bundes- und Landesebene über das Einführen der Hygieneampel beraten werde. Für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland wäre das nun die beste Gelegenheit, um den ersten Schritt in diese Richtung zu wagen. Laut Bernhardt sei es naiv, in kurzer Zeit auf eine bundesweite Einigung zu hoffen. Sie kündigte an, dass sie mit ihrer Fraktion die Einführung der Hygieneampel bald im Parlament zur Abstimmung bringen werde.
Aus einem 2017 veröffentlichten Bericht ist zu entnehmen, dass in Mecklenburg-Vorpommern in 89 Prozent der getesteten Gaststätten, Cafés und Imbissen die Beurteilung der hygienischen Zustände als gut oder sehr gut ausfiel. Die anderen immerhin mehr als 700 Unternehmen seien jedoch nur mit befriedigend oder mangelhaft bewertet wurden, so Bernhardt.
Dänemark gilt durch das Smiley-System, das 2001 eingeführt wurde, als Vorbild für die Wirksamkeit der Hygieneampel. 2002 erhielten 70 Prozent der Betriebe das fröhlichste Smiley, 2008 stieg der Prozentsatz auf 83 Prozent und 2015 waren es 85 Prozent.
Jacqueline Bernhardt erklärt, dass die Länder die Fähigkeit besitzen, entsprechende Gesetze zu erlassen. Hamburg führte zum Beispiel im Mai 2018 das freiwillige Hygienesiegel ein. Nachdem Die Linke jedoch im Jahr davor eine kleine Anfrage stellte, lautete die Antwort der Landesregierung, dass ein Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern nicht zielführend sei.
Bislang konnten sich die Länder nicht auf ein bundesweit einheitlich geltendes Modell für den Umgang mit Veröffentlichung von Verstößen gegen die Hygienevorschriften einigen. Möglich sei dennoch eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch die Gaststätten.
Weitere Infos finden Sie hier: www.hygiene-netzwerk.de
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