Grenzwert an gesättigten Fettsäuren |
Die EU-Kommission will die Menge der künstlichen Transfette in Lebensmitteln so stark begrenzen, damit Herzkrankheiten verringert werden können. Die Brüsseler Behörde veröffentlichte am Donnerstag einen Entwurf, aus dem zu entnehmen ist, dass es in Zukunft nicht mehr als zwei Prozent gesättigte Fettsäuren in den enthaltenen Fetten geben soll.
Diese gesättigten Fettsäuren vermehren den Gehalt des schädlichen Cholesterins im Blut, wodurch das Risiko von Herzkrankheiten erhöht wird. Bereits seit 2009 wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geraten, dass der Verzehr der Transfette so gering wie möglich gehalten werden sollte, so die EU-Kommission.
Die Weltgesundheitsorganisation rief im Mai dieses Jahres dazu auf, auf künstliche Transfette in Lebensmitteln zu verzichten. Diese entstehen, wenn Pflanzenöle chemisch gehärtet werden. Sie dienen vor allem dazu, die Haltbarkeit der Lebensmittel zu verlängern.
Auf genau diese künstlichen Transfette zielt die Kommission mit der geplanten Vorschrift, die vom europäischen Verbraucherverband BEUC begrüßt wurde. Schon davor machten sich Verbraucherschützer dafür stark, dass nicht mehr als zwei Gramm Transfette auf 100 Gramm Fett in Lebensmitteln enthalten sein sollte.
Dieser Grenzwert erwies sich in Dänemark über 15 Jahre als erfolgreich. In anderen EU-Ländern, vor allem in östlichen, lagen die Werte oft darüber. BEUC klagte an, dass die EU-Kommission der Industrie eine Übergangsphase bis 2021 gewähren wolle, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch sowieso erst am Anfang.
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