Mäusekot oder Thymina??? |
Die Erklärung des Angeklagten bzw. seines eines Anwaltes war schon äußerst kurios: Sie behaupteten, bei dem von den Lebensmittelkontrolleuren in seinem Restaurant gefundenen Mäusekot, könnte es sich möglicherweise um Thymian handeln.
Massive Ekelzustände in der Gastronomie-Küche:
Bei einer Routine-Kontrolle in der Düsseldorfer-Altstadt stieß man in der fraglichen Gaststätte auf sehr ekelerregende Zustände in der Küche. Überall nur Schmutz und Schimmel und als Krönung dazu noch Mäusekot in der Küche.
Vom Angeklagten bzw. seinem Anwalt wurde der Mäusekot jedoch bestritten, mit dem Hinweis, dass man doch einen Schädlingsbekämpfer beschäftigen würde.
Die Richterin ließ sich jedoch von den Aussagen des Beschuldigten nicht beirren, sie meinte, sie habe schon etliche Fotos mit Mäusekot gesehen und können deshalb auch Mäusekot von Thymian unterscheiden.
Einstellung bei einem Geständnis
Die Richterin gab dem Beschuldigten zu verstehen, dass sie bei einem Geständnis und massiver Besserung mit einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes einverstanden sei. Daraufhin gab der Beschuldigte die Verstöße zu und gelobe Besserung.
Seit dem 14.03. ist der bundesweite Internet-Pranger übrigens amtlich!
Internet-Pranger jetzt gültiges Gesetz!! - Bundestag hat Gesetzentwurf zugestimmt >>>
Weitere Themen zum Bereich Hygieneschulung
finden Sie auf Hygiene-Netzwerk.de >>>
oder im Blog Hygiene-Check.com >>> Hygieneschulungen und Personalschulungen erhalten Sie hier >>>
Kostenloses E-Learning
mit vielen Infos rund um das Thema Internet-Pranger
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen