Allergeninfo per Hotline ist zulässig |
Auch
Online-Lebensmittel-Händler müssen vor dem Verkauf ihrer Produkte
Informationen zu Allergenen für den Käufer/Interessenten bereitstellen.
Hierzu dürfen Sie laut einem neuen Urteil des Kammergerichtes Berlin
keine kostenpflichtige Telefon-Hotline einsetzen. Gemäß der
Lebensmittel-Informations- Verordnung sind alle Informationen zu Allergenen kostenlos bereitzustellen.
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